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   VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02 Me   

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https://dejure.org/2002,30874
VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02 Me (https://dejure.org/2002,30874)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11.07.2002 - 1 E 404/02 Me (https://dejure.org/2002,30874)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 1 E 404/02 Me (https://dejure.org/2002,30874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Statthafter Antrag; Zulässiger Antrag; Erledigung; Interesse; Beamter; Maßnahme; Abordnung; Umsetzung; Ermessen; Dienstliches Bedürfnis; Behörde; Dienststelle; Amt; Dienstposten; Amtsangemessene Beschäftigung; Vorwegnahme der Hauptsache; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Das folgt aus der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherren und dem Fehlen eines Rechtes des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkret-funktionellen Amtes (Dienstposten; BVerwG, U. v. 28.11.1991, BVerwGE 87, 199 ff.; U. v. 22.05.1980, BVerwGE 60, 144).

    Bei derartigen Maßnahmen verfügt der Dienstherr über eine "... nahezu uneingeschränkte organisatorische Dispositionsbefugnis ..." (BVerwG, U. v. 28.11.1991, BVerwGE 87, 199 ff.; U. v. 22.05.1980, BVerwGE 60, 144).

    Davon ausgehend können die bei der Umsetzung anzustellenden Ermessenserwägungen des Dienstherrn auch nur im allgemeinen gerichtlich darauf überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt waren (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 60, 144; 89, 199).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2001 - 2 A 10076/01
    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Seine Umsetzung begegnet damit keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.07.2001 - Az.: 2 A 10076/01 - NVwZ 2001, 1316f.).

    Angesichts des in den Akten und dem Vortrag der Beteiligten insgesamt dokumentierten Verfahrensablaufes, kann dies auch nicht zugunsten des Antragstellers angenommen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.07.2001 - Az.: 2 A 10076/01 - NVwZ 2001, 1316f.).

  • OVG Thüringen, 05.12.1996 - 2 EO 426/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Umsetzung eines Beamten;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Im Hauptsacheverfahren kann hiergegen nur eine allgemeinen Leistungsklage erhoben werden (ThürOVG, B. v. 12.05.1996, Az.: 2 EO 426/96, ThürVBl 1997, 133 ff.).

    Zwar wird insoweit von einem Anhörungsmangel auszugehen sein, dieser ist aber durch das nachfolgende, gemäß § 126 Abs. 3 BRRG durchgeführte Widerspruchsverfahren und der Möglichkeit des Antragstellers sich dort in vollem Umfange äußern zu können, gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwVfG geheilt worden (vgl. hierzu ausführlich: ThürOVG, B. v. 12.05.1996 - Az.: 2 EO 426/96 - ThürVBl 1997, 133 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 1 B 789/01
    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Bei beamtenrechtlichen Umsetzungsentscheidungen droht aber ein endgültiger Rechtsverlust deswegen nicht, weil diese regelmäßig jederzeit rückgängig gemacht werden können (vgl. OVG NRW, B. v. 25.06.2001 - Az.: 1 B 789/01 -, Juris-Dokument Nr.: NWRE 201010692).

    Ob ein Anordnungsgrund darüber hinaus angenommen werden kann, wenn in sonstiger Weise, schwere und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG NRW, B. v. 25.06.2001 - Az.: 1 B 789/01 -, Juris-Dokument Nr.: NWRE 201010692), kann dahinstehen.

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Ist lediglich die Zuweisung der neuen nicht amtsangemessenen Aufgaben (Dienstposten) rechtswidrig (was vorliegend nicht der Fall ist, vgl. unten 3.2.2), beschränkt sich sein Anspruch allein auf eine neue, ermessensfehler-freie Entscheidung seines Dienstherren über seinen dienstlichen Einsatz (BVerwG B. v. 10.11.1998 - Az.: 2 B 91/98 - Buchholz 237.9 zu § 33 SaarLBG Nr. 1).

    Die Rückumsetzung auf seinen ursprünglichen Dienstposten - was der Antragsteller vorliegend beantragt hat - kann er daher nicht erreichen (vgl. BVerwG, B. v. 10.11.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Davon ausgehend können die bei der Umsetzung anzustellenden Ermessenserwägungen des Dienstherrn auch nur im allgemeinen gerichtlich darauf überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt waren (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 60, 144; 89, 199).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Eine Ausnahme hiervon greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und bei Nichterfüllen dieses Anspruches mittels Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, B. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827; ThürOVG, B. v. 12.05.1996, Az.: 2 EO 426/96).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 E 404/02
    Ein Beamter kann jedoch Rechtsschutz gegen eine Umsetzung oder sonstige organisatorische Maßnahme seines Dienstherrn nur in der Weise beanspruchen, dass der ihn belastende Fehler, mit der die angefochtene Maßnahme behaftet ist, ausgeräumt wird (vgl. BVerwGE 75, 138 ff. [140]).
  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 1 K 323/07

    Umsetzung, Ermessen, Polizei, Diensthund, Polizeidienstunfähigkeit

    Siehe auch VG Meiningen, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 1 E 404/02.Me -, juris.
  • VG Braunschweig, 14.07.2006 - 7 B 177/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Umsetzung als innerbehördliche

    Der Wechsel von einer nachgeordneten Dienststelle zu einer anderen nachgeordneten Dienststelle derselben Polizeidirektion - wie hier innerhalb des Bereichs der Polizeidirektion C. von der Polizeiinspektion Braunschweig zum Polizeikommissariat D. der Polizeiinspektion E. - ist dementsprechend eine Umsetzung (vgl. mit umfassender Begründung: OVG Lüneburg, B. v. 26.01.1989 - 5 OVG B 82.88 - auf der Grundlage entsprechender landesrechtlicher Regelungen ebenso: VG Frankfurt, Urt. v. 28.08.2003 - 9 E 1967/03 -, Juris; VG Meiningen, B. v. 11.07.2002 - 1 E 404/02.Me -, Juris).
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